Samstag, 24. Januar 2009
 
Kommt Bleiberecht? PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von SOS-Mitmensch   
Donnerstag, 19. Juni 2008

Wenn die scharfen Wortmeldungen der HöchstrichterInnen keine Show waren, dann ist davon auszugehen, dass der Verfassungsgerichtshof ein rechtsstaaliches Bleiberechtsverfahren einmahnen wird.

Vergangenen Freitag verhandelte der Verfassungsgerichtshof öffentlich über jene Passagen im Fremdenrecht, die den humanitären Aufenthalt regeln. Und wenn die Wortmeldungen der RichterInnen Schlüsse zulassen, dann wird das Höchstgericht wohl ein verfassungskonformes Bleiberechtsverfahren einmahnen: "Dieses Gesetz ist ein Gnadenrecht, wie es seit dem Mittelalter nur noch in Polizeistaaten existieren sollte", so ein Richter wörtlich.

Kommt Bleiberecht?

In Frage steht, ob es verfassungskonform ist, dass das derzeit geltende Verfahren für den humanitären Aufenthalt nur von "Amts wegen" – also durch die Behörde selbst – eingeleitet werden kann, und die Entscheidung des Innenministers keiner gerichtlichen Kontrolle unterworfen ist. Dies – so der Verdacht der HöchstrichterInnen – widerspricht dem Menschenrecht auf ein faires Verfahren.


Im Wesentlichen hängt die kommende Entscheidung davon ab, ob die RichterInnen zum Schluss kommen, dass die betreffende Regelung ein zusätzliches Sicherheitsnetz darstellt. Denn in diesem Fall wären die Rechte der Betroffenen schon durch die anderen fremdenrechtlichen Verfahren gewahrt. So muss etwa vor einer Abschiebung geprüft werden, ob diese mit dem Recht auf Privat- und Familienleben in Einlang steht.


Dagegen argumentierte in der Verhandlung Anwalt Wolfgang Fromherz: In den fremdenrechtlichen Verfahren werde lediglich geprüft, ob eine Abschiebung menschenrechtskonform sei – ein Aufenthaltsrecht erhalte man in keinem dieser Verfahren.


Ein Richter verwies auf den Fall, dass sich jemand auch nach einem rechtskräftigen Ausweisungsbescheid noch Jahre im Land aufhalten könne und sich in dieser Zeit ein Bleiberecht erwirke. In diesem Fall kann er dies mit den anderen Mitteln des Fremdenrechts nicht mehr geltend machen. Ein klarer Hinweis darauf, dass die Regelung für den humanitären Aufenthalt die einzige Möglichkeit darstellen kann, um das Recht auf Privat- und Familienleben geltend zu machen. Und deshalb auch voll und ganz dem Recht auf ein faires Verfahren entsprechen muss.

Entscheidung schon in drei Wochen?

Die Entscheidung werde schriftlich an die Beschwerdeführer ergehen oder öffentlich bekannt gegeben. Dies könne in drei Wochen oder erst im Herbst sein, so Gerichtssprecher Cristian Neuwirth.

In welcher Form die Entscheidung ausfallen wird, ist schwer absehbar. Streicht der Gerichtshof die Wortfolge "von Amts wegen", so haben die Landesbehörden ein Verfahren einzurichten, das den Betroffenen ein Antragsrecht einräumt. Das Gericht könnte die Bundesregierung auch beauftragen, das Gesetz zu reparieren. Diese wiederum könnte die Verfassungsmehrheit nutzen, um ein menschenrechtswidriges Verfahren gegen die Prüfung des VfGH abzusichern.

Quelle: SOS Mitmensch

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